Gibt es Probleme bei der Berechnung ?
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit ihre Minirente .
Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.
Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch welche Police ist die richtige? Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten? Wie hoch soll im Ernstfall die Rente sein? Auf dieser Internetseite finden Sie erste Antworten.